Die massiven wirtschaftlichen und sozialen Verwerfungen, die durch den Ausbruch von Covid-19 verursacht wurden, stellen die Regierungen heute vor eine doppelte Herausforderung Sie müssen eine rasche und nachhaltige wirtschaftliche Erholung einleiten und in die Widerstandsfähigkeit unserer Volkswirtschaften, Gesellschaften und Verwaltungen gegenüber künftigen Schocks investieren. Diese Pandemie hat gezeigt, dass die Krisenbereitschaft des öffentlichen Gesundheitswesens, die Fähigkeit der Regierungen, kurzfristige Hilfe zu leisten, und der Rahmen für die Geschäftskontinuität vielerorts in Europa unzureichend waren. Eine solche Widerstandsfähigkeit ist jedoch nicht nur für die Eindämmung von Pandemien, sondern auch für die Reaktion auf Naturkatastrophen und Lebensmittel- und Wasserkrisen von entscheidender Bedeutung – insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel.
Viele EU-Länder werden nicht in der Lage sein, diese Herausforderungen aus eigener Kraft ausreichend zu bewältigen. Die massiven ersten fiskalischen Reaktionen auf den Kovid-19 führen zu einem drastischen Anstieg der öffentlichen Verschuldung. Schrumpfende Steuereinnahmen werden den fiskalischen Handlungsspielraum weiter verringern. Es ist töricht zu glauben, dass diese Dynamik nur einige EU-Länder betrifft – die Bewältigung dieser Krise übersteigt bei weitem die Möglichkeiten eines einzelnen Landes und erfordert daher eine europäische Antwort.
Ich begrüße daher die ersten Maßnahmen des Rates, die auf der gestrigen Sitzung beschlossen wurden. Ich begrüße auch, dass die Kommission in ihrem Vorschlag für einen Konjunkturplan die Schockresistenz berücksichtigt, auch wenn ich bezweifle, dass der Gesamtumfang des Plans groß genug ist, um wirksam zu sein.
Das RSP (einschließlich BICC und CRI) wurde als mögliches Instrument im Konjunkturpaket der Kommission erwähnt. Sie kann eine wirksame Struktur für die Finanzierung von Reformen und Investitionen der Regierungen in den nachhaltigen Aufschwung und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gemäß den EU-weiten Finanzierungsprioritäten bieten, kann aber nur dann wirksam sein, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind (siehe unten):
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Der Anwendungsbereich muss neben dem ursprünglichen Schwerpunkt auf strukturellen Wirtschaftsreformen auch auf Investitionen in einen nachhaltigen Aufschwung und resilienzfördernde Reformen ausgeweitet werden.
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Die Steuerung der Ausgabenprioritäten muss über die ständigen Querelen im Rat hinausgehen und durch Mitentscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates demokratisch erfolgen.
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Die Mittel müssen flexibel sein, damit sie dort eingesetzt werden können, wo sie benötigt werden, und nicht an nationale Quoten und „Juste Retour“-Bedingungen gebunden sind
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Ihre Größe muss ihren Aufgaben angemessen sein: 200 Mrd. EUR oder mehr werden benötigt, um resilienzfördernde Reformen und Investitionen für den Aufschwung zu finanzieren
Um die Last auf mehrere Schultern zu verteilen, sollten die Mittel über Rückzahlungsanleihen aufgebracht werden, wobei die Garantien und der Schuldendienst durch eine erhebliche Aufstockung der Eigenmittel der EU finanziert werden sollten. Ein europäischer Finanz- und Wirtschaftsminister und ein EU-Schatzamt sollten eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung von Effizienz, Flexibilität und demokratischer Governance spielen.
Zitiert Damian Boeselager:
“Die Wiederbelebung des RSP/BICC-Instruments ist ein wichtiges Instrument zur Überwindung dieser außergewöhnlichen Krise, aber nur, wenn sein Anwendungsbereich auf Investitionen in den Aufbau von Widerstandsfähigkeit und einen nachhaltigen Aufschwung ausgeweitet wird, wenn sein Umfang für diesen Zweck ausreichend ist und wenn die Mittel dort eingesetzt werden, wo sie benötigt werden. Ein solches Programm muss demokratisch verwaltet und kontrolliert werden und muss daher der Mitentscheidung von Parlament und Rat unterliegen”.
“Die EZB hat ihre geldpolitische Aufgabe erfüllt, nun ist es an der EU, gemeinsam fiskalische Instrumente einzusetzen, um ein massives Programm für eine nachhaltige Erholung und den Aufbau von Schockresistenz zu initiieren. Das RSP / BICC kann ein zentrales Instrument sein, um dies zu erreichen, aber es muss für den neuen Zweck fit gemacht werden.”
Details / Hintergrund
1. Umfang
In seiner derzeitigen Form sind das Reformhilfeprogramm (RSP) und seine beiden Hauptkomponenten, das Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit (BICC) und das Konvergenz- und Reforminstrument (CRI), eng auf die im Rahmen des Europäischen Semesters festgelegten Strukturreformen beschränkt. Um das Instrument in die Lage zu versetzen, auf die Herausforderungen zu reagieren, denen sich die EU in den nächsten Jahren gegenübersieht, sollte der Anwendungsbereich erheblich ausgeweitet werden:
(1) zur Finanzierung von Investitionen in eine grüne Erholung und
(2) Stärkung der wirtschaftlichen, administrativen, institutionellen und gesellschaftlichen Widerstandsfähigkeit der Länder, damit sie großen Schocks standhalten können (z. B. frühzeitige Erkennung und koordinierte Reaktionsfähigkeit im Falle erheblicher Risiken für die öffentliche Gesundheit, Lösungen für die Kontinuität von Geschäftsabläufen und Dienstleistungen für wichtige öffentliche und private Einrichtungen, Verbesserung der Fähigkeit nationaler, regionaler und lokaler Regierungen, betroffene Bürger in Zeiten plötzlicher Auswirkungen auf ihre finanzielle Existenz zu unterstützen).
2. Governance
Die regelmäßige Festlegung der strategischen Ausrichtungen für Reformen und Investitionen muss ein demokratischer und kooperativer Prozess sein, der Vorschläge der Kommission und die Mitentscheidung von Parlament und Rat umfasst. Sie könnte zum Beispiel mit dem (jährlichen) Haushaltsverfahren verknüpft werden. Alternativ könnten mehrjährige strategische Leitlinien festgelegt werden (z. B. 2x pro MFR).
3. Flexibilität
Die Mittel sollten dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden und wo die Krise am stärksten ist. Die im Voraus vereinbarte länderspezifische Zuweisung sollte höchstens 50 % der Mittel betragen, und der länderspezifische Schlüssel sollte das Pro-Kopf-Einkommen der Bevölkerung berücksichtigen. Die restlichen Mittel sollten ausschließlich auf der Grundlage der eingereichten Reform- und Investitionsvorschläge verteilt werden. Die Kofinanzierung wird im Prinzip begrüßt, sollte jedoch in Zeiten eines starken Abschwungs, auch in den Jahren 2021 und 2022, reduziert werden.
4. Größe
Wir sind der Meinung, dass ein Gesamtvolumen von nicht weniger als 200 Mrd. EUR erforderlich ist, um die Ziele der Bank in der EU zu erreichen. Der Umfang des Instruments sollte im Lichte des aktuellen Einziehungsbedarfs gesehen werden. Während Investitionen in die Widerstandsfähigkeit konstante Investitionen über den gesamten Zeithorizont des Programms erfordern, macht der Wiederaufschwung rasche Investitionen in den folgenden 2-3 Jahren erforderlich. Eine Vorabausstattung des Instruments sollte in Erwägung gezogen werden