Diese Woche hat die Ampelkoalition, mit der Billigung von CDU und CSU, ein neues Gesetz für die Europawahl vorgestellt, das die Einführung einer Zwei-Prozent-Hürde vielleicht ab 2024, spätestens aber ab 2029 vorsieht. Der Unterschied der Europawahl zur Landtags- und Bundestagswahl könnte in dieser Sache aber nicht größer sein. Nicht umsonst hat das Bundesverfassungsgericht solche Versuche schon zweimal gekippt. Denn das Argument der Zersplitterung greift im Europäischen Parlament einfach nicht.
Eine Prozenthürde ist immer erst einmal ein Eingriff in unsere Demokratie. Stimmen werden für ungültig erklärt und aus der politischen Willensbildung ausgeschlossen. Auf Landes- und Bundesebene rechtfertigen wir diesen Eingriff mit der Argumentation, dass zu viele kleine Parteien genau diese Willensbildung zu sehr erschweren würden.
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